AGB

1. AGB 1.1. §
2. 1 . Geltung der AGB (1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den
Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des
Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Anbieters.
4. (3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. 1.2. § 2 . Beherbergungsvertrag
5. (1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des
Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit
die Buchung annimmt (Antragsannahme).
6. (2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt,
haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
7. (3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast
hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als
vertraglich vereinbart. 1.3. § 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
8. (1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der
Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
9. (2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Anbieters an Dritte.
10. (3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
11. (4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu
machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der
Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die
Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung
erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein
berechneten Preis.
12. (6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für
die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei
Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der
Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt.
EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
13. 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
entsprechend anzuwenden.
14. 1.4. § 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
15. (1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner
und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
16. (2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen
der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf
niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
17. (3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren
kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige
Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von
bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
18. (4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der
Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
19. (5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit
Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur
Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets
haftet allein der Gast.
20. (6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der
Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte
Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem
zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
21. (7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei
Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den
Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 1.5. § 5
22. (2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen
Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für
Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
23. (3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem
Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung
schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast
empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus
auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
24. (4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet
wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. 1.7.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
25. (1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die
Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab
ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur
erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
26. (3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis
oder Reisepass vorzulegen.
27. (6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter
oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem
Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der
Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die
ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
28. (7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für
deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. 1.8. § 8 .
Datenschutz Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an
Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. 1.9. § 9 .
Schlussbestimmungen
29. (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
30. (2) Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach / Deutschland.
31. (3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. (4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen
Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich
widersprochen.
32. (5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften